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Das Gesetz besagt: Kinder dürfen vor dem vollendeten sechsten Altersjahr auf Hauptstrassen nur unter Aufsicht einer mindestens 16 Jahre alten Person Velo fahren.
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Achtung, Fertig, Velo!
Sicher unterwegs im Strassenverkehr.
Um bei Kindern und Ihren Eltern die Begeisterung fürs Velofahren zu wecken, haben sich die die Fachstelle Veloverkehr und die Kinder- und Jugendinstruktion etwas Besonderes ausgedacht: Die Veloschuel!
Die Comic-Figuren Benj Blitz und Tina Turbo sprechen die Sprache der Kinder und vermitteln auf spannende und spielerische Art das nötige Fachwissen rund ums Velofahren – immer auf Augenhöhe. Helfen Sie mit, das Mobilitätsverhalten Ihres Kindes zu fördern, indem Sie regelmässig mit ihm Velo fahren. Was es für die gemeinsame Velofahrt zu beachten gilt, haben wir für Sie zusammengefasst.
Bereit für die Strasse?
„Früh übt sich, wer ein Meister oder eine Meisterin werden will“
Kinder lernen leichter als Erwachsene, deshalb lohnt es sich, mit ihnen regelmässig das Velofahren zu üben. So gewinnen sie Vertrauen in ihre Fähigkeiten und bewegen sich immer sicherer auf zwei Rädern. Wann Ihr Kind bereit ist, alleine auf der Strasse Velo zu fahren, können Sie selbst am besten beurteilen. Danke, dass Sie mit Ihrem Kind regelmässig Velo fahren! Sie leisten damit einen aktiven Beitrag zur Sicherheit und wertvolle Vorarbeit, auf welcher die Kinder- und Jugendinstruktion in ihrem Theorie- und Praxisunterricht aufbauen kann. Übrigens: Die Veloparcours bieten mit aufgemalten Strassenmarkierungen und Übungsanleitungen eine ausgezeichnete Trainingsmöglichkeit – und das im vertrauten und geschützten Rahmen von Pausenplätzen.